Orthopädie

Um Fußerkranknungen, Formveränderungen und Funktionsstörungen des Fußes entgegenzuwirken, können auf Anordnung des Orthopäden orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen vorgenommen werden.
Dabei handelt es sich um bettende, korrigierende, stoßdämpfende, stützende und funktionsverbessernde Maßnahmen.
Die orthopädische Schuhzurichtung basiert auf der Grundlage eines gut passenden und qualitativ hochwertigen Schuhs. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Schuh für eine Schuhzurichtung geeignet ist. Bringen Sie bei Schuhzuriochtungen die Schuhe immer paarweise mit!
Folgende Schuhzurichtungen können verordnet werden:

Absatzveränderungen, -verbreitung, -verlängerung

werden benötigt um das Auftittverhalten zu verändern, so verringert
z.B. der Einbau von Puffermaterialien Stoßbelastungen auf die Gelenke bzw. Wirbelsäule.
Abrollsohlen

bewirken eine Veränderung des Abrollpunktes am Schuh. Sie werden eingesetzt um die natürliche Abrollbewegung zu ergänzen und schmerzende Fußgelenke nachhaltig zu entlasten.
Schuherhöhungen

an Sohle und Absatz werden ausgeführt, um Längendifferenzen der Beine auszugleichen.
Dadurch wird eine korrekte und gleichmäßige Belastung des Bewegungsapparates gewährleistet.
Innen- und Außenranderhöhung

werden eingesetzt um axiale Fehlstellungen der Beine auszugleichen.
Hierdurch kann eine Entlastungen des Innen- und Außenmeniskus erreicht werden.